Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – move4more AG
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der move4more AG im Bereich IT-Interim-Management, Beratung und Projektbegleitung, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Vertragsabschluss
- Angebote der move4more AG sind freibleibend.
- Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot schriftlich oder per E-Mail annimmt.
- Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die move4more AG diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
3. Leistungen
- Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
- Änderungen oder Zusatzleistungen werden nach Aufwand verrechnet und bedürfen einer Abstimmung.
- Die move4more AG erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
- Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. verrechnet werden.
- Spesen, Reisezeiten und sonstige Aufwände werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich in Rechnung gestellt.
5. Haftung
- Die move4more AG haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
- Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts beschränkt.
- Für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste wird keine Haftung übernommen.
- Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung seiner Daten und Systeme.
6. Eigentum und Nutzungsrechte
- Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen.
- Die move4more AG behält sich das Recht vor, allgemeine Methoden, Konzepte und Know-how weiterhin uneingeschränkt zu verwenden.
7. Geheimhaltung
- Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
- Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer des Vertrags hinaus.
8. Vertragsdauer und Kündigung
- Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
- Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende möglich, sofern nicht anders vereinbart.
- Bereits erbrachte Leistungen sowie vereinbarte, für das Projekt reservierte Kapazitäten können in Rechnung gestellt werden, auch wenn diese vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
- Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig.
