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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – move4more AG 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen der move4more AG im Bereich IT-Interim-Management, Beratung und Projektbegleitung, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. 

2. Vertragsabschluss

  • Angebote der move4more AG sind freibleibend.
  • Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot schriftlich oder per E-Mail annimmt.
  • Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die move4more AG diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

3. Leistungen

  • Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
  • Änderungen oder Zusatzleistungen werden nach Aufwand verrechnet und bedürfen einer Abstimmung.
  • Die move4more AG erbringt ihre Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Ein konkreter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  • Die Vergütung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung.
  • Sofern nichts anderes vereinbart wurde, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
  • Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. verrechnet werden.
  • Spesen, Reisezeiten und sonstige Aufwände werden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich in Rechnung gestellt.

5. Haftung

  • Die move4more AG haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
  • Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – auf den Auftragswert des jeweiligen Projekts beschränkt.
  • Für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste wird keine Haftung übernommen.
  • Der Kunde ist verantwortlich für die Sicherung seiner Daten und Systeme.

6. Eigentum und Nutzungsrechte

  •  Sofern nicht anders vereinbart, erhält der Kunde ein uneingeschränktes Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Arbeitsergebnissen.
  • Die move4more AG behält sich das Recht vor, allgemeine Methoden, Konzepte und Know-how weiterhin uneingeschränkt zu verwenden. 

7. Geheimhaltung

  • Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
  • Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer des Vertrags hinaus.

8. Vertragsdauer und Kündigung 

  • Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung.
  • Eine ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende möglich, sofern nicht anders vereinbart.
  • Bereits erbrachte Leistungen sowie vereinbarte, für das Projekt reservierte Kapazitäten können in Rechnung gestellt werden, auch wenn diese vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden. 

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  • Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
  • Gerichtsstand ist Zürich, soweit gesetzlich zulässig.